Montag, 10. Dezember 2012

"Gewonnen haben wieder die, die immer gewinnen"

Beginn der »Pressemitteilung« des Arbeitskreises Christy Schwundeck zum Beschluss des OLG vom 19.11.2012:

“Gewonnen haben wieder die, die immer gewinnen.” So kommentierte Peter Schwundeck die Nachricht vom Oberlandesgericht Frankfurt, die ihn am 23.11.2012 erreichte: Es wird kein öffentliches Gerichtsverfahren geben, in dem die Umstände des Todes seiner Frau Christy aufgeklärt werden können.

Nachdem die Deutsch-Nigerianerin im Mai 2011 in einem Frankfurter Jobcenter von der Polizei erschossen wurde, hatten ihr Mann Peter Schwundeck und ihr Bruder Godstime Omorodion versucht zu erreichen, dass die genauen Tathergänge gerichtlich aufgeklärt werden können. Nachdem die Staatsanwaltschaft nach dem tragischen Vorfall seinerzeit zunächst keine Veranlassung sah, die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gegen die Polizei selbst zu beantragen und das Ermittlungsverfahren einfach einstellte, reagierten die Angehörigen mit einer Beschwerde gegen die Einstellung, die im März 2012 ebenfalls abgelehnt wurde. Als letzten möglichen juristischen Schritt stellten die Angehörigen im Juni dann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, um die Verfahrenseröffnung als Nebenkläger selbst zu erreichen.

Das Oberlandesgericht verwarf mit Beschluss vom 19.11.2012 unter dem Vorsitzenden Richter Klaus Pohl diesen Klageerzwingungsantrag der Angehörigen nun als unzulässig, weil die Begründungen der Nebenkläger Schwundeck und Omorodion angeblich nicht der dazu notwendigen Form genügen würden. Nach Auffassung des OLG haben sie in den Schriftsätzen ihrer Anwälte nicht widerlegen können, dass die Polizeibeamtin in Notwehr schoss.
Beschluss des OLG, Seite 2, Absatz 2: Es “fehlt [...], was die Widerlegung einer Rechtfertigung des erfolgten Totschlags durch Notwehr anbelangt”.
Der Vorsitzende der “Nigerian Association Rhein-Main Area e.V.”, Herr Iyamu Imade, der nach dem Vorfall in 2011 an der Gründung einer Bürgerinitiative zum Fall Christy Schwundeck beteiligt war, bedauert die Klageabweisung. Die Entscheidung sei unverständlich. “Es ist sehr, sehr schade, dass die Richter in Frankfurt nicht bereit waren, die genauen Umstände des Todes dieser Frau in einem öffentlichen Prozess aufzuklären. Seit Mai 2011 war es unser Anliegen, für ein bisschen Aufklärung und Gerechtigkeit für unsere Schwester zu sorgen. Mein Wunsch, und der vieler Afrikaner in Frankfurt, wäre es gewesen im Prozess auf der Besucherbank zu sitzen und den vielen Zeugen zuzuhören, um zu verstehen, wie das alles passieren konnte.” ...

- Quellenlink: http://akcs.blogsport.eu/2012/11/20/ -

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