Montag, 17. Januar 2011

Krankenkassen handeln verfassungswidrig - Abknipsen von Zusatzbeiträgen bei ALG-2-Beziehern

Bei gegen-hartz.de lese ich folgenden Text (Quellenlink):
Hartz IV: Manche Kassen erheben trotz angekündigter Befreiung einen Zusatzbeitrag von ALG II Beziehern, weil sie eine Satzungsänderung durchgeführt haben. ALG II-Bezieher müssen die Zusatzbeiträge unter Umständen vom ALG II Regelsatz selbst bezahlen.
Was soll ich da noch fragen? Ticken die noch ganz richtig? Wer unser Grundgesetz kennt, weiß um das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Die Ungleichbehandlung der AlG-II-Bezieher bei unterschiedlichen Krankenkassen gibt das Grundgesetz einfach nicht her. Da helfen auch keine Satzungsänderungen ohne Sonderkündigungsrecht, mit denen man als ALG-2-Bezieher die Differenzbeträge zum Durchschnittszuzahlungsbetrag, falls welche anfallen, bezahlen läßt.

Ich empfehle Widerspruch mit nachfolgendem Beschreiten des Rechtsweges oder diese Summen werden dem ALG-2 aufgeschlagen und damit erstattet. Die zweite Alternative ist aber nicht sauber.

Zum Vergleich schaue man sich nur die Krankenversicherung der Studenten an - Einheitsbeiträge, oder nicht? ALG-2 Bezieher sind keine Menschen zweiter Klasse.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreiben Sie, Ihre Meinung und Ihre Gedanken sind wichtig. Also los...




Feedburner-Abo:

Google-Suchhilfen








Google























Hinweis: Sie können auch die Volltextsuche des Weblogs über der Weblogüberschrift - also ganz oben im eigentlichen Weblog auf der linken Seite - nutzen (Tastenkombination Strg-Bildaufwärts: Sprung an den Anfang des Weblogs).