Mittwoch, 10. Februar 2010

Thomas Kallay - Kläger vorm BVerfG: Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Von Thomas Kallay | Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V.

Hartz-IV wurde heute vom Bundesverfassungsgericht als Betrug entlarvt, die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder seit 01. Januar 2005 sind verfassungswidrig, weil von Anfang an falsch bemessen.

Die Regierung muß daher und für Regierungsverhältnisse binnen kürzester Zeit die Regelsätze _für Erwachsene und Kinder_ neu bemessen, und dabei auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes u.a. darauf achten, daß bestimmten Bemessungsbereichen dann eine reale, den tatsächlichen Fakten und Lebenserfordernissen entsprechende Bemessung zugeordnet wird, und nicht mehr “ins Blaue hinein” (so der Präsident des BVerfG) spekuliert wird, wie das bisher bei der Bemessung der Regelsätze der Fall war.

Dies wird zur Folge haben, daß es ab 01. Januar 2011 zumindest für Kinder, wohl aber auch für Erwachsene durchaus höhere Regelsätze geben kann, da zwar laut BbVerfG auch Sachleistungen möglich wären, deren Umsetzung aber an der Masse (= z.B. eben sehr viele Kinder im Hartz-IV) scheitern dürfte. Also ist mehr Geld in den Regelsätzen ab 01. Januar 2011 für die Regierung die billigere, weil realisierbare Variante.

Sonderbedarfe, d.h zum Beispiel besondere Lebensbedarfe etwa für Behinderte müssen künftig zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden.

Bei allem und jedem, was die Bundesregierung künftig macht bei den Hartz-IV-Regelsätzen, muß sie sich auf die Finger schauen lassen und darf nicht mehr mauscheln (= Transparenz und Nachvollziehbarkeit).

Alles in allem war das heute also zwar durchaus eine gut gewonnene Schlacht größeren Ausmaßes, aber der Krieg geht weiter.

Jedenfalls haben mein Anwalt und ich schon besprochen, nötigenfalls allein schon wegen der Nachzahlungen vor den EuGH zu ziehen (insofern zumindest die Ü-Anträge und Widersprüche nicht greifen sollten), ferner u.a. auch wegen der Nichtaufhebung der Anrechnung des Kindergeldes. Ferner steht uns noch das Endurteil des Landessozialgerichtes Hessen Az.: L 6 AS 336/07 bevor, an das das Bundesverfassungsgericht die Sache nun zurück gibt (Verfahren gemäß Artikel 100 GG).

Meine Familie und ich, sowie die Hartz-IV-BezieherInnen und deren Kinder in Deutschland haben es bis vors Bundesverfassungsgericht geschafft, also schaffen wir es nötigenfalls auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Denn es ist nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (u.a. Artikel 3 GG, Gleichheitsgrundsatz) oder sonstigem Völkerrecht und eben auch nicht mit den Menschenrechten vereinbar, daß marodisierende Banken und Versicherungen und sonstige Pleite-Unternehmen für deren eigene Fehler mit Steuergeldern gerettet werden, gleichzeitig aber, wie das Bundesverfassungsgericht heute sagte, für eine Nachzahlung der seit 01. Januar 2005 falsch bemessenen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder “aus fiskalischen Gründen” (also des Geldes wegen) keine Nachzahlung möglich sein soll - obwohl es gerade eben nicht die Hartz-IV-Bezieher waren und sind, die mittels defizitärer, ungeeigneter Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der letzten 40 Jahre Land und Leute immer weiter ruinieren, Arbeitsplätze vernichten und den Binnenmarkt zerstören.

So dankbar ich den Richtern und der Frau Richterin des 1. Senates beim Bundesverfassungsgericht einerseits bin, daß sie die Klage meiner Familie und mir angenommen haben, so sehr bedaure ich, daß man mit dem heutigen Urteil den jahrelang zu Lasten von Millionen Armen und Arbeitnehmern fehlerhaft handelnden Staat qua Verfassung schützen will.

Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Quelle: Thomas Kallay, Kläger gegen den Eckregelsatz (Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene) vor dem Bundesverfassungsgericht

c/o
Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. - gegründet 1998 - An den Anlagen 8a - 37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706 - Fax: 03212-1041462


- Erstveröffentlicht im Sozialticker, 9. Februar 2010 -

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