ein. Vegetierbeihilfen sind die Sozialleistungen, wenn man diese gemäß SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch; ALG 2 = Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung) bezieht.
Folgende Spitze konnte ich mir als Erwiderung an den Kommentator »vogel2044« dann doch nicht verkneifen:
Also, die Vegetierbeihilfe ist nur für Vegetarier. Bist Du kein Vegetarier, dann darfst Du Fingernägel kauen.Die jetzigen Regelsätze sind viel zu gering. Lutz Hausstein hat eine umfassende, hieb- und stichfeste Bestandsaufnahme durchgeführt, die sich sehen lassen kann. Wenn Du diese pdf-Datei gelesen hast, wirst Du nur schwerlich darum kommen zuzustimmen, dass die jetzigen Regelsätze nichts anderes als grundgesetzwidrige Vegetierbeihilfen sind:
Solltest Du aber auf die Idee kommen wollen, vorzeitig zu verrecken, kriegst Du auch keinen Sarg. Sanktion muß sein!
- Ansichts- und Download-Link -
Urheberrechtliches (Zitat von Lutz Hausstein):
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie deren notwendige Bewertung habe ich als Anlage zu dieser Nachricht beigefügt und stelle sie Dir/Euch zur Veröffentlichung sowie Weiterverwendung unter Beachtung der Autorenschaft zur Verfügung.Danke auch an Frank Benedikt für das Weiterleiten der elektronischen Nachricht.
Noch etwas: Vielen Dank, Lutz.
[Nachtrag 2010-02-05, 19:18 Uhr: Im Blog Auto-Anthropophag können Sie den Text »Was der Mensch braucht« (eine empirische Analyse von Lutz Hausstein) direkt lesen, ohne die pdf-Datei herunterladen zu müssen.]
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