Montag, 25. Mai 2009

GEZ + Flash-Videos + Zattoo = Nicht mehr ganz dicht

Also, da haben's Einigen direkt ins G'hirn geschossen.

Die GEZ will also für das Internetfernsehen Geld. Und das ZDF stellt ins Internet 1. nicht alles rein, so von wegen Live-Stream, und 2. sind die Sendungen meines Wissens in Flash-Streams verpackt (Machen Sie bitte mal einen Rechtsklick mit der Maus auf den Stream; versuchen Sie das mal via Einstellungen zu ändern).

Im Heise-Forum kam mir der Gedanke, dass das so nicht sein könne. Ich zitiere mich jetzt einmal ausnahmsweise selber:
Der Flash-Mist ist echt ne Krankheit. Damit dürfte die GEZ Schwierigkeiten bekommen:

Ö.R.-Internetfernsehen, verbunden mit dem Zwang, proprietäre Programme zu nutzen und die Firmennutzungsbedingungen z. B. von Adobe zu akzeptieren. Damit dürfte die GEZ für diejenigen hinfällig werden, die nicht jede Nutzungsbedingung akzeptieren. Ich sehe da schon eine Prozesswelle auf die GEZ zurollen....
Und bei Zattoo gab es mal den Player auch für Linuxer. Aber das ist jetzt vorbei. Es gibt nur noch für die Linuxer WEB-TV auf der Homepage von Zattoo, natürlich im Flashformat eingebettet. Geht's noch? Also, wer als Linuxer deutsches Fernsehen via Zattoo gucken will, dürfte angeschmiert sein.

GEZ für das Internetfernsehen mit Adobe-Zwang. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wer so kein Internetfernsehen will, dem empfehle ich, die GEZ auf den Adobe-Flashplayer-Sachverhalt hinzuweisen. Internetfernsehen ohne Adobe-Flash-Player-Einsatz wird zunehmend unmöglich.

Ein alter Hinweis, den ich hier noch einmal gern wiederhole: Wer sich längere Zeit auf Reisen begibt (z. B. vier Wochen Florida) sollte seine Gerätschaften abmelden und dann wieder anmelden. Porto: 55 Cent, eine Riesenmenge Geld gespart. Das sollte man öfters machen. Und am besten noch anmerken, dass dies außerdem eine Form persönlichen Protests sei - zum Beispiel gegen die einseitig wirtschaftsliberale Berichterstattung in den Medien.

Das geht so: Brief an die GEZ. Dann bei einem Ablehnungsbescheid binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Und gfs. binnen vier Wochen nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage einreichen... Irgendwo muß man sich schließlich anfangen zu wehren. Das ist dann wahrer Sportsgeist. Nur Mut.

Diese Zeilen geben lediglich meine Meinung wieder; dies ist keine Rechtsberatung und kann diese nicht ersetzen.

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