Samstag, 14. September 2013

Wie die Stadt Köln dazu kommt, 624000,00 Euro AlG 2 und Leistungen nach dem SGB XII nachzuzahlen...

(Update: Text im dritten Absatz überarbeitet, 2013-09-14, 11:17 Uhr)

Die Stadt Köln, bekannt und »berühmt« für ihren Kölner Klüngel (Vorteilsnahme für verschiedene Kölner Unternehmer), sparte dort, wo es vermeintlich am einfachsten ist, an ihren Sozialleistungen - genauer: an den Kosten der Unterkunft. Das heißt, Erwerbslose, die ALG 2 beziehen (SGB II, sogenanntes Hartz IV), und Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bekamen in Köln nicht die ihnen zustehenden Geldleistungen.

Nach Berthold Bronisz ist es der Fraktion der Partei Die Linke. im Rat der Stadt Köln durch hartnäckiges Nachhaken gelungen, dass die Stadt Köln sich dazu bekennt, aufgrund von Falschberechnungen der Kosten der Unterkunft in fast 1400 Fällen rund 624300,00 Euro zuwenig ausgezahlt zu haben. Dies holt die Stadt Köln nach.

Die junge Welt führt in ihrer heutigen Ausgabe (Ausgabe vom 14. September 2013, Seite 4) aus, dass die Stadtverwaltung Köln Gesetze ignoriert und Angemessenheitsgrenzen für die Wohnraumgröße zu niedrig angesetzt hat. Für mich hat ein solches Verhalten System, zeigt sich doch in vielen Fällen, dass man am liebsten bei Erwerbslosen, Erwerbsunfähigkeitsrentnern und ähnlichen recht wehrlosen Gruppen insbesondere in kommunalen Behörden Geld einspart, weil es der einfachere und sicherere Weg ist. Dieses strukturelle bei-den-Ärmeren-sparen in Behörden kann nur funktionieren, wenn (latenter) Sozialrassismus zugrunde liegt. Die Geringschätzung äußert sich häufig in den Stellenbesetzungen betroffener Behördenabteilungen, indem dort die Stellen besonders knapp berechnet werden und bei der zugrundeliegenden behördlichen Statistik geschummelt wird (einrechnen von anderen Stellen, die nichts mit der Leistungserbringung zu tun haben). Das bewußte absichtsvolle Auszahlungsunterschlagen gerade per behördeninterner Dienstanweisung ist kriminell, wird aber nicht geahndet. Die Gesetze schützen Sozialrassisten und Sozialrassismus im Amt.

Gegen einen von staatswegen gefördeten Sozialrassismus hilft nur das Wählen einer nicht-neoliberalen Partei. Bei der hessischen Landtagswahl 2013 und der Bundestagswahl 2013 kann dies nur die Partei Die Linke. sein. Sie ist die einzige Partei, die gegen die Hartz-Gesetzgebung und deren Fortsetzung kämpft und die Hartz-Gesetze als falsch und in ihrer Absicht gescheitert erkannt hat.

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