Kern des Eckpunktepapiers ist, dass ein Mindestlohn für öffentliche Aufträge des Landes festgelegt werden soll. Öffentliche Aufträge sollen danach nur an solche inländischen oder ausländischen Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zu bezahlen.Hoffen wir zweierlei: Daß erstens das Gesetz ohne Lücken bleibt. Ich denke hier an Subunternehmer, Sub-Subunternehmer und Freelancer. Und daß zweitens das Gesetz Schule macht und die Kommunen im Land Brandenburg mitziehen werden.
Solch ein Gesetz hat das Land Brandenburg bitter nötig.
[Nachtrag (2010-02-27, 19:30 Uhr): Gegen die Person Ralf Christoffers spricht aber, daß er die Erforschung der von ihm als Zukunftstechnologie gehandelte, aber im Wesenskern antiquierte CCS-End-of-Pipe-Technologie befürwortet (Links: hier, hier und hier ).]
7,50 mindestlohn ist hartz IV, also eigtl. pervers.
AntwortenLöschen