Freitag, 7. August 2009

CDU- und FDP-Wähler aufgepasst: Bei Insolvenz wird der bereits erhaltene Lohn zurückgezahlt...

... und zwar für drei Monate. Lesen Sie bitte selber:
"... Mehrere Amtsgerichte haben mittlerweile dem Insolvenzverwalter recht gegeben und die ehemaligen Angestellten zur Rückzahlung ihrer Löhne verurteilt. Amtsrichter Martin Hönick aus Wunsiedel begründete den Spruch folgendermaßen: „Aufgrund der bekannten Umstände konnte sich ein redlich und vernünftig Denkender der Einsicht nicht verschließen, dass der Schuldner zahlungsunfähig war.“ Der verurteilte Schreiner, der seinen Arbeitgeber retten wollte und den Versprechungen und Aussagen seines Arbeitgebers geglaubt hat, ist in den Augen des Richters also unredlich und unvernünftig. Der Ehrliche war schon immer der Dumme, aber eine solche Rechtsauffassung ist an Realitätsfremdheit kaum zu überbieten. Wie soll ein Schreiner denn Einblick in die finanziellen Verhältnisse seines Unternehmens nehmen, wenn sogar ein Finanzberater eine drohende Insolvenz weit von sich weißt? Gelten etwa für alle Mitarbeiter die gleichen Verpflichtungen, finanzielle Verhältnisse eines Unternehmens beurteilen zu können, wie man sie im Normalfall der Hausbank zuspricht? Die ehemaligen Mitarbeiter müssen nicht nur die erhaltenen Löhne zurückzahlen, sondern auch Basis- und Verzugszins, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – zwei Drittel davon auch noch an den Insolvenzverwalter Irrgang persönlich. ..."

--> Gefunden im Weblog des Spiegelfechters

Tja, wer in den letzten Bundestagswahlen SPD, CDU/CSU, Grüne oder FDP gewählt hat, sieht, was dabei heraus kommt. An der Entwicklung des Insolvenzrechtes haben all diese Parteien in den letzten Jahrzehnten in verantwortlicher Regierungsposition mitgewirkt, oder nicht? Ich jedenfalls werde Die Linke wählen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreiben Sie, Ihre Meinung und Ihre Gedanken sind wichtig. Also los...




Feedburner-Abo:

Google-Suchhilfen








Google























Hinweis: Sie können auch die Volltextsuche des Weblogs über der Weblogüberschrift - also ganz oben im eigentlichen Weblog auf der linken Seite - nutzen (Tastenkombination Strg-Bildaufwärts: Sprung an den Anfang des Weblogs).